Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die elektronische Verwaltung und die barrierefreie Informationstechnik (Bayerische E-Government-Verordnung – BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.stmuv.bayern.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das Webangebot www. streuobstpakt..bayern.de erfüllt die Anforderungen der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) bzw. die Anforderungen aus der EU-Richtlinie 2016/2102. Die Website wird einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen und hinsichtlich den Anforderungen der BayBITV angepasst.
Tastaturbedienung
Die Website kann über Tastaturkürzel bedient werden. Drücken Sie die ALT-Taste und folgende Kürzel:
- 0: Navigationsziel Startseite
- s: treuobstpakt Textfassung
- p: Projekte zur Umsetzung des Streuobstpaktes
- a: Ansprechpartner
- l: Seite Leichte Sprache
- b: Barrierefreiheitserklärung
- k: Kontakt
- d: Datenschutz
- i: Impressum
Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht alle PDF-Dateien, die vor dem 1.1.2022 erstellt wurden sind barrierefrei. Wir sind bemüht, diese PDF-Dateien sukzessive barrierefrei zu erstellen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.11.2024 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung nach BITV-Test
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.stmuv.bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter poststelle@lgl.bayern.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Referat Online Kommunikation
Rosenkavalierplatz 2
81925 München
E-Mail: internet@stmuv.bayern.de
Tel. +49(0)89/9214-00
Fax. +49(0)89/9214-2266
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie einen Verstoß melden, bemühen wir uns um eine zufriedenstellende Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist. Bleibt Ihre Anfrage ganz oder teilweise unbeantwortet, haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayBITV
Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung